ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-SOFTWARE WICHTIG - bitte sorgfältig lesen: Dieser Microsoft- Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und Microsoft Corporation für das oben bezeichnete Microsoft- Softwareprodukt, das Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format umfasst ("SOFTWAREPRODUKT"). Das SOFTWAREPRODUKT umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zum ursprünglich von Microsoft gelieferten SOFTWAREPRODUKT. Jede zusammen mit dem SOFTWAREPRODUKT gelieferte Software, zu der ein separater Endbenutzer-Lizenzvertrag gehört, wird gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags lizenziert. Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu installieren oder zu verwenden; Sie können es jedoch gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie es erhalten haben. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. 1. LIZENZEINRÄUMUNG. Durch dieses EULA werden Ihnen die folgenden Rechte eingeräumt: ? Anwendungssoftware. Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzigen Computer, einer einzigen Arbeitsstation, einem einzigen Terminal, einem einzigen tragbaren PC, Pager, "Smart Phone" oder anderen digitalen elektronischen Gerät ("COMPUTER") zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, auszuführen oder in anderer Weise mit ihr zu interagieren ("AUSFÜHREN"). Die Hauptbenutzerin oder der Hauptbenutzer des COMPUTERS, auf dem das SOFTWAREPRODUKT AUSGEFÜHRT wird, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch sie oder ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen. ? Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das SOFTWAREPRODUKT über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen COMPUTERN AUSZUFÜHREN. Sie sind jedoch verpflichtet, für das SOFTWAREPRODUKT für jeden COMPUTER, auf dem das SOFTWAREPRODUKT von der Speichervorrichtung aus AUSGEFÜHRT wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem COMPUTER gilt. Eine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT darf nicht geteilt oder auf mehreren COMPUTERN gleichzeitig verwendet werden. ? Lizenzpaket. Wenn dieses Paket ein Microsoft-Lizenzpaket ist, sind Sie berechtigt, zusätzliche Kopien des Computersoftwareteils des SOFTWAREPRODUKTS AUSZUFÜHREN, bis zu der Anzahl von Kopien, die weiter oben als "lizenzierte Kopien" festgelegt sind. Sie sind außerdem berechtigt, wie oben beschrieben eine entsprechende Anzahl zweiter Kopien für die Verwendung auf tragbaren Computern anzufertigen. ? Rechtsvorbehalt. Microsoft behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. 2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. ? Software als Schulversion. Wenn das SOFTWAREPRODUKT als "Schulversion" oder "AE" (Academic Edition) gekennzeichnet ist, können Sie das SOFTWAREPRODUKT nur als "berechtigte Benutzerin oder berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung" verwenden. Sind Sie keine berechtigte Benutzerin oder kein berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung, gewährt Ihnen dieses EULA keinerlei Rechte. Um festzustellen, ob Sie eine berechtigte Benutzerin oder ein berechtigter Benutzer einer anerkannten Ausbildungseinrichtung sind, wenden Sie sich bitte an Microsoft Sales Information Center, One Microsoft Way, Redmond, WA, 98052-6399, USA, oder eine Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land. ? Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Software. Ungeachtet anderer Abschnitte dieses EULAs gilt: Falls das SOFTWAREPRODUKT als "Nicht zum Weiterverkauf bestimmt" oder "NFR" (Not For Resale) gekennzeichnet ist, ist Ihre Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS auf Demo-, Test oder Beurteilungszwecke beschränkt, und Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT weiterzuverkaufen oder auf andere Weise gegen einen Gegenwert zu übertragen. ? Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet. ? Trennung von Komponenten. Das SOFTWAREPRODUKT wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem COMPUTER zu trennen. ? Marken. Dieses EULA gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von Microsoft. ? Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. ? Gemeinsame Nutzung von Anwendungen. Das SOFTWAREPRODUKT kann Microsoft NetMeeting enthalten, ein Produkt, das die gemeinsame Nutzung von Anwendungen auf zwei oder mehr COMPUTERN ermöglicht, auch wenn eine Anwendung nur auf einem der COMPUTER installiert ist. Sie dürfen diese Technologie mit allen Microsoft-Anwendungsprodukten für Konferenzen mit mehreren Parteien nutzen. Für nicht von Microsoft stammende Anwendungen müssen Sie den Lizenzvertrag der Anwendung zu Rate ziehen oder sich an den Lizenzgeber wenden, um zu ermitteln, ob er die gemeinsame Nutzung von Anwendungen erlaubt. ? Supportleistungen. Microsoft bietet Ihnen möglicherweise Supportleistungen in Verbindung mit dem SOFTWAREPRODUKT ("Supportleistungen"). Die Supportleistungen können entsprechend den Microsoft-Bestimmungen und -Programmen, die im Benutzerhandbuch, der Dokumentation im "Online"-Format und/oder anderen von Microsoft zur Verfügung gestellten Materialien beschrieben sind, genutzt werden. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Teil der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses EULAs. Microsoft ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie Microsoft als Teil der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich des Produktsupports und der Produktentwicklung, zu verwenden. Microsoft verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym zu verwenden. ? Softwareübertragung. Der erste Lizenznehmer des SOFTWAREPRODUKTS darf dieses EULA und SOFTWAREPRODUKT einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endbenutzer übertragen. Diese Übertragung muss alle Bestandteile des SOFTWAREPRODUKTS enthalten (einschließlich aller Komponententeile, der Medien und gedruckten Materialien, eventueller Updates, dieses EULAs und gegebenenfalls des Certificates of Authenticity (Echtheitsbescheinigung)). Eine solche Übertragung darf nicht als Kommission oder irgendeine andere indirekte Übertragung erfolgen. Der Empfänger einer solchen einmaligen Übertragung muss sich mit den Bestimmungen dieses EULAs einverstanden erklären, einschließlich der Verpflichtung, dieses EULA und SOFTWAREPRODUKT nicht weiter zu übertragen. ? Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Microsoft berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten. 3. UPDATES. Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update eines anderen Produkts ist, müssen Sie zur Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von Microsoft für das Update als geeignet bezeichnet wird, um das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden. Ein SOFTWAREPRODUKT, das ein Update darstellt, ersetzt und/oder ergänzt (oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Sie dürfen das betreffende Updateprodukt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs verwenden. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Komponenten-Update eines Pakets von Softwareprogrammen ist, das für Sie als einzelnes Produkt lizenziert wurde, ist es nur gestattet, das SOFTWAREPRODUKT als Bestandteil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen; es ist nicht gestattet, es für die Verwendung auf mehr als einem COMPUTER zu trennen. 4. URHEBERRECHT. Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei Microsoft oder deren Lieferanten. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieses EULA räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. Wenn dieses SOFTWAREPRODUKT Dokumentation enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation drucken. Sie sind nicht berechtigt, die das SOFTWAREPRODUKT begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen. 5. Software auf zwei Speichermedien. Möglicherweise erhalten Sie das SOFTWAREPRODUKT auf mehr als einem Speichermedium. Unabhängig von Typ oder Größe der erhaltenen Medien dürfen Sie nur ein einziges Medium verwenden, das für Ihren einzigen COMPUTER geeignet ist. Sie dürfen das andere Medium nicht auf einem anderen COMPUTER AUSFÜHREN. Sie sind nicht berechtigt, das andere Medium zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig an andere Benutzer/innen zu übertragen, es sei denn, dies geschieht als Teil einer dauerhaften Übertragung (wie oben beschrieben) des SOFTWAREPRODUKTS. 6. SICHERUNGSKOPIE. Nach der Installation einer Kopie des SOFTWAREPRODUKTS unter Einhaltung dieses EULAs dürfen Sie das Originalmedium, auf dem das SOFTWAREPRODUKT von Microsoft geliefert wurde, nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Wenn das Originalmedium erforderlich ist, um das SOFTWAREPRODUKT auf dem COMPUTER zu verwenden, dürfen Sie eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anfertigen. Außer es wurde in diesem EULA ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie in keinem anderen Fall Kopien des SOFTWAREPRODUKTS oder der gedruckten Materialien, die dem SOFTWAREPRODUKT beiliegen, anfertigen. 7. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Nicht exportfähige Verschlüsselung. Wenn dieses EULA oder das SOFTWAREPRODUKT die Kennzeichnung "Nur USA/Kanada, nicht für den Export" trägt, unterliegt das SOFTWAREPRODUKT den folgenden Bestimmungen: Das SOFTWAREPRODUKT ist nur zum Vertrieb in den USA und Kanada bestimmt. Der Export des SOFTWAREPRODUKTS aus den USA ist unter "EI controls" der Export Administration Regulations (EAR, 15 CFR 730-744) des U.S. Commerce Department, Bureau of Export Administration (BXA) geregelt. Zum Exportieren des SOFTWAREPRODUKTS außerhalb der USA und Kanada ist eine Lizenz erforderlich. Hiermit versichern Sie, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT (oder Teile davon) weder direkt noch indirekt in ein Land außer Kanada exportieren oder reexportieren und keiner natürlichen oder juristischen Person durch Export oder Reexport zukommen lassen werden, das/dies den US-Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, ohne zuvor eine Exportlizenz des Commerce Department erhalten zu haben. Sie sichern hiermit zu, dass weder das BXA noch eine andere US-Bundesbehörde Ihre Exportrechte ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat. Exportfähige Verschlüsselung. Wenn dieses EULA oder das SOFTWAREPRODUKT nicht die Kennzeichnung "Nur USA/Kanada, nicht für den Export" trägt, gelten die folgenden Bestimmungen: Hiermit versichern Sie, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT, einen Teil davon oder einen Prozess oder Dienst, der das direkte Ergebnis des SOFTWAREPRODUKTS ist (Vorgenanntes zusammen als "beschränkte Komponenten" bezeichnet) in kein Land exportieren oder reexportieren und keiner natürlichen oder juristischen Person durch Export oder Reexport zukommen lassen werden, die den US-Ausfuhrbeschränkungen unterliegt/unterliegen. Sie stimmen insbesondere zu, dass Sie keine der beschränkten Komponenten (i) in eines der Länder, die den US-Exportbeschränkungen unterliegen (zur Zeit einschließlich, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien) oder einem wo auch immer sich aufhaltenden Bürger eines dieser Länder, der beabsichtigt, die Produkte in ein solches Land zurück zu übertragen oder zu befördern, (ii) an eine natürliche oder juristische Person, von der Sie wissen oder vermuten, dass sie die beschränkten Komponenten zum Entwurf, zur Entwicklung oder zur Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen verwenden oder (iii) an eine natürliche oder juristische Person, der von einer Bundesdienststelle der US-Regierung die Beteiligung an US-Ausfuhrtransaktionen verboten wurde, exportieren oder reexportieren werden. Sie sichern hiermit zu, dass weder das BXA noch eine andere US-Bundesbehörde Ihre Exportrechte ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat. 8. ANMERKUNG ZUR JAVA-UNTERSTÜTZUNG. DAS SOFTWAREPRODUKT ENTHÄLT MÖGLICHERWEISE UNTERSTÜTZUNG FÜR PROGRAMME, DIE IN JAVA GESCHRIEBEN WURDEN. DIE JAVA-TECHNOLOGIE IST NICHT FEHLERTOLERANT UND WURDE NICHT FÜR VERWENDUNG ODER WEITERVERKAUF ALS ONLINE-STEUERSOFTWARE IN GEFAHRENTRÄCHTIGER UMGEBUNG ENTWICKELT ODER HERGESTELLT, IN DER STÖRUNGSFREIER BETRIEB ERFORDERLICH IST, WIE Z.B. IN NUKLEARTECHNISCHEN EINRICHTUNGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, IN DER FLUGSICHERUNG, IN MASCHINEN ZUR DIREKTEN LEBENSERHALTUNG ODER IN WAFFENSYSTEMEN, IN DENEN EIN AUSFALL DER JAVA-TECHNOLOGIE DIREKT ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWERWIEGENDEN SCHÄDEN AN SACHEN ODER UMWELT FÜHREN WÜRDE. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG UND DER BESONDEREN IN IHREM LAND GELTENDEN BESTIMMUNGEN BEACHTEN SIE BITTE DIE BROSCHÜRE ÜBER DIE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, DIE IN DIESEM PAKET ENTHALTEN IST ODER MIT DEN GEDRUCKTEN MATERIALIEN DES SOFTWAREPRODUKTS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD.